Urlaub mit Hund ist innerhalb der EU in der Regel kein Problem mehr. Für die Einreise in EU-Länder gilt inzwischen einheitlich die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen). Diese Einreisebestimmung wirkt der Verbreitung der Tollwut entgegen, erleichtert aber auch den Reiseverkehr innerhalb der EU enorm.
Grundsätzlich gilt für Urlaubsreisen mit dem Hund innerhalb der EU:
- Gültiger EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden.
- Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben, die im Impfpass vermerkt ist.
- Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein.
Für die Einreise in alle Länder ist eine gültige Tollwutimpfung notwendig. Die Erstimpfung muss dabei mindestens 21 Tage zurückliegen. Die 21-Tage-Regelung ist vor allem bei Welpen wichtig, die in viele Länder unter 3 Monaten gar nicht einreisen dürfen. Nach einer Auffrischung der Tollwut-Impfung bei älteren Hunden ist keine Wartezeit nötig. Außerdem muss der Hund zur eindeutigen Identifizierung gechippt sein. Für Hunde die vor 2011 geboren sind gilt der Chip nach ISO-Norm 11784 oder 11785. Ab dem 04. Juli 2011 muss er einen Microchip nach ISO-Norm 11784 (entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) haben.
Je nach Urlaubsland gelten einige gesonderte Einreisebestimmungen und teilweise Rasselisten. Über diese sollte man sich natürlich im Vorfeld informieren. Wichtig ist, nicht nur die Bestimmungen des Ziellandes, sondern auch der Durchreiseländer zu beachten. Nachfolgend haben wir die Einreisebestimmungen für Hunde der beliebtesten Urlaubsländer innerhalb der EU zusammengefasst.
Einreisebestimmungen für EU-Länder
In Belgien gelten nur die EU-Einreisebestimmungen für Hunde.
Außerdem besteht allgemeine Leinenpflicht. Für als gefährlich geltende Hunde können die örtlichen Behörden einen Maulkorbzwang anordnen.
Für Reisen mit Hund nach Bulgarien gelten die EU-Bestimmungen.
Für den Urlaub mit Hund in Dänemark gelten die EU-Einreisebestimmungen.
Leinenpflicht
In allen Wäldern sind Hunde in Dänemark generell an der Leine zu führen. Außerdem besteht an Stränden von 1. April bis 30. September Leinenpflicht für alle Hunde.
Einreiseverbot für bestimmte Rassen
Dänemark verbietet Haltung, Zucht und Einfuhr von bestimmten, als gefährlich eingestuften Hunderassen, sofern sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden.
Die Liste umfasst folgende 13 Rassen und deren Kreuzungen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Ovtcharka
- Pitbull-Terrier
- Tornjak
- Tosa Inu
- Sarplaninac
- Südrussischer Ovtcharka
Das Einreiseverbot besteht auch für Mischlingshunde, die eine der Rassen enthalten. Die Pflicht, die Rasse oder den Typ nachzuweisen, liegt beim Hundehalter.
Für Hunde dieser Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, gilt mit Ausnahme Pitbull-Terrier und Tosa Inu, folgende Übergangsregelung:
Die Hunde dürfen nach Dänemark mitgebracht werden, müssen jedoch generell mit einem Maulkorb gesichert und auf allen Wegen, Straßen und Fußwegen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden.
Für Reisen nach Estland mit Hund gelten die EU-Bestimmungen.
Es gelten die EU-Einreisebestimmungen für Hunde.
Entwurmung
24 bis 120 Stunden vor der Einreise in Finnland müssen Hunde wie Katzen gegen Fuchsbandwürmer behandelt werden. Die Behandlung muss durch einen Tierarzt erfolgen, der den Namen des Präparates, Dosierung, Datum und Form der der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt.
Für die Einreise mit Hund in Frankreich, einschließlich Guadeloupe, Martinique, Französisch Guayana und Réunion, gelten die EU-Bestimmungen.
Rasselisten
Frankreich teilt bestimmte als gefährlich geltende Rassen in Kategorie 1 und 2. Gehört der Hund zur Kategorie 1 ist deren Einfuhr nach Frankreich verboten, nicht beachten gilt als Straftat.
> Kategorie 1:
Hunde, deren morphologischen Merkmale den Rassen
- Pitbull (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier)
- Boerbull (Mastiff)
- Tosa
entsprechen und nicht in einem vom internationalen Hundeverband (FCI) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
> Kategorie 2:
- alle Rassen der ersten Kategorie, die in einem vom FCI zugelassenen Stammbuch eingetragen sind
- Rottweiler
- Rottweiler-ähnliche Hunde (deren Merkmale der Rasse Rottweiler entsprechen)
Hunde der 2. Kategorie dürfen in Frankreich einreisen, müssen aber von einem volljährigen generell an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Hunde beider Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel oder Einrichtungen mitgenommen werden.
Für einen Aufenthalt in Frankreich, der länger als drei Monate andauert müssen die Hunde identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
Für einen Urlaub mit Hund in Griechenland gelten die EU-Einreisebestimmungen.
Für die Einreise mit Hund in das Vereinigte Königreich gelten mittlerweile auch die EU-Bestimmungen.
Entwurmung
Zusätzlich müssen alle Hunde und Katzen 24 bis 120 Stunden vor Einreise gegen Bandwürmer behandelt worden sein. Die Gabe, das Mittel, die Dosierung und Form der Verabreichung müssen durch einen Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigt sein.
Rasseliste
Folgende Hundetypen sind in GB nicht erlaubt:
- Dogo Argentino
- Fila Braziliero
- Japanese Tosa
- Pitbull-Terrier
Hier wird allerdings von „Typen“ nicht von der Rasse gesprochen. Generell untersagen die englischen Behörden die Einreise von allen Kampfhunden und deren Kreuzungen. Welche Hunde dabei als Kampfhunde angesehen werden, obliegt der Entscheidung der Behörde. Um sicherzugehen, sollte man im Vorfeld klären ob der Hund einreisen darf.
Hilfe bei Fragen bekommt man unter
Tel. 0044 870 2411710 / E-Mail pettravel@ahvla.gsi.gov.uk / Web https://www.gov.uk/take-pet-abroad.
Für Irland-Reisende mit Hund gelten die EU-Bestimmungen.
Entwurmung
Zusätzlich muss eine Behandlung gegen Bandwürmer bei Hunden und Katzen 24-120 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Ein Tierarzt muss Präparat, Dosierung und Form der Verabreichung im Heimtierausweis bescheinigen.
Weitere Informationen für Reisen mit Hund nach Irland unter:
Botschaft Irland, Tel.: 00 49/(0)30/22 07 20, www.agriculture.gov.ie/pets/
Für die Einreise in Italien mit Hund gelten die EU-Bestimmungen.
Welpen, die noch keine drei Monate alt sind und keine Tollwut-Impfung haben, dürfen sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Staaten nicht einreisen.
Eine Leine und ein Maulkorb sind für jeden Hund mitzuführen.
Für Urlaub mit Hund in Lettland gelten nur die EU-Bestimmungen.
Für die Einreise mit Hund in Litauen sind nur die EU-Bestimmungen relevant.
Für Urlauber die mit Hund nach Luxemburg fahren gelten die EU-Bestimmungen.
Für Reisen nach Malta mit Hund sind die EU-Bestimmungen zu beachten.
Entwurmung
Außerdem müssen alle Hunde und Katzen 24-120 Stunden vor Einreise gegen Bandwürmer behandelt werden. Präparat, Dosierung und Verabreichungsform müssen vom Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigt werden.
Für Niederlande-Reisen mit Hund gelten die EU-Bestimmungen.
Die Rasseliste wurde 2009 abgeschafft, daher sind alle Hunderassen erlaubt. Auffällig werdende Hunde jedoch sollen einem Verhaltenstest unterzogen werden. Mehr Infos unter www.niederlandeweb.de.
Für Urlaubsreisen mit Hund nach Österreich gelten die EU-Bestimmungen.
Für Reisen mit Hund nach Polen sind nur die EU-Bestimmungen relevant.
Für Reisen mit Hund nach Portugal (Festland, Azoren und Madeira) gelten die EU-Bestimmungen.
Leinenpflicht
In Busse und im öffentlichen Nahverkehr dürfen Hunde in Portugal nicht mitgenommen werden. Ebenso nicht an Strände und in Restaurants. Es gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Auf Fähren und in der staatlichen Eisenbahn dürfen Hunde mitfahren.
Für Reisen mit Hund nach Rumänien gelten die EU-Bestimmungen.
Für die Einreise mit Hund in Schweden gelten die EU-Bestimmungen.
Zusätzlich empfiehlt das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft, Hunde gegen Hundestaupe und Leptospirose impfen zu lassen.
In Schweden besteht Leinenpflicht. Es gibt keine Einreisebestimmungen für spezielle Rassen.
Welpen und Jungkatzen, die unter 3 Monate alt sind, dürfen nicht in Schweden einreisen. Wer mit mehreren verschiedenen Haustieren reist, darf mit höchstens fünf Tieren gleichzeitig in Schweden einreisen (beispielsweise zwei Hunde und drei Vögel).
Weitere Informationen beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft:
Tel.: 00 46/771/22 32 23, www.sjv.se
Für die Einfuhr von Hunden in die Slowakei gelten die EU-Bestimmungen.
Es gibt innerhalb des Landes teilweise Leinenpflicht oder auch Hundeverbot, diese Regelungen werden aber von den Gemeinden oder Städten selbst erlassen.
Für Hundeurlaub in Slowenien gelten die EU-Bestimmungen.
Leinenpflicht
Auf allen öffentlichen Flächen müssen Hunde angeleint sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln auch mit einem Maulkorb gesichert sein. Ausgenommen Führhunde für Invaliden dürfen Hunde nicht in die meisten öffentlichen Gebäude, Restaurants oder Geschäfte mitgenommen werden.
Für die Einreise mit Hund nach Spanien (Festland, Kanarische Inseln, Baleraren, Ceuta und Melilla) gelten die EU-Bestimmungen.
Katzen, Hunde und Frettchen, die jünger als drei Monate sind, dürfen nicht einreisen.
Hinsichtlich Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Rasselisten gibt es regionale Regelungen. Wer mit einem Hund einreist, der zu einer als gefährlich eingestuften Rasse gehört, muss sich mit der zuständigen Gemeinde und autonomen Regierung in Verbindung setzen und registrieren lassen. Dazu gehören:
- Akita-Inú
- American Staffordshire-Terrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasiliero
- Pitbull-Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire-Terrier
- Tosa-Inú
Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
Leinen- und Maulkorbpflicht werden regional von Gemeineden und Städten geregelt.
Für Urlaub mit Hund in Ungarn sind die EU-Bestimmungen geltend.
Einreiseverbot gilt für Hunde folgender Rassen:
- Amerikanischer Staffordshire-Terrier
- Argentinische Dogge
- Bandog
- Bordeaux-Dogge
- Bullmastif
- Bullterrier
- Fila Brasiliero
- Pitbull
- Staffordshire-Bullterrier
- Tosa-Inu
sowie Mischlinge dieser Rassen.
Leinenpflicht besteht an allen öffentlich zugänglichen Plätzen. Zusätzlich müssen Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen. In den Seen (Velence-See, Balaton – Plattensee, Tisza-tó – Theiss-See) dürfen Hunde nicht schwimmen.
Für die Urlaub mit Hund auf Zypern gelten EU-Bestimmungen.
Tiere unter dem Alter von 111 Tagen dürfen nicht einreisen.
Ungeachtet ihrer Herkunft gilt Einreiseverbot für die Rassen:
- American Pitbull-Terrier
- Argentinian Mastiff
- Brazilian Mastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Japanese Tosa
- Pitbull-Terrier
- Tosa Inu
Achtung:
Die Ankunft des Tieres in Zypern muss mind. 48 Stunden vorher beim Veterinäramt angegeben werden. Name des Halters, Ankunftsdatum und Flugverbindung müssen dafür unter folgender Kontaktadresse gemeldet werden:
Fax: 00 357/22/80 51 74, e-Mail: animal.health@vs.moa.gov.cy, www.mfa.gov.cy
EU-Regelungen für gelistete Drittländer
Die EU-Verordnung 998/2003 enthält folgende Regelungen für gelistete Drittländer:
Der Tollwutstatus entspricht dem der EU. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland nach einem Urlaub in betreffenden Ländern gelten demnach die EU-Bestimmungen (eindeutige Kennzeichnung des Hundes, Tollwutimpfung, Heimtierpass). Die Einreise von Welpen unter 3 Monaten ist nur mit einer Einfuhrgenehmigung möglich.
Für die Einreise mit Hund in Drittländer gelten zu den EU-Bestimmungen noch einige länderspezifische Regelungen, die wir nachfolgend zusammengefasst haben.
Hunde müssen für die Einreise in Kroatien durch einen Microchip oder eine gut lesbare Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung nach WHO-Standard haben. Die Erstimpfung darf nicht weniger als 30 Tage zurückliegen. Die Tollwutimpfung muss in einem internationalen Reisedokument eingetragen sein, das von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde. Außerdem ist eine Bestätigung vom Tierarzt erforderlich, die bescheinigt, dass der Hund gesund ist und kein Verdacht auf meldepflichtige, ansteckende Krankheiten besteht. Zudem muss bescheinigt sein, dass der Hund nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Tierkrankheiten im Umlauf sind.
Es besteht für alle Hunde gesetzliche Leinenpflicht in Kroatien. Für folgende Rassen und deren Kreuzungen gilt zusätzlich Maulkorbpflicht:
- Amerikanischer Staffordshire
- Bernhardiner
- Bullterrier
- Deutscher und Belgischer Schäferhund
- Dobermann
- Dogge
- großer Japanischer Spitz
- Japanischer Kampfhund
- Mastino
- Pitbull-Terrier
- Rottweiler
Seit 01.01.2012 ist die Einreise mit Hund nach Norwegen analog zu den EU-Bestimmungen geregelt. Die Tollwutimpfung muss entsprechend der Herstellerangaben gültig und im Heimtierausweis eingetragen sein. Die Erstimpfung muss mind. 21 Tage zurückliegen. Eine Antikörperbestimmung ist nicht mehr erforderlich. Zur eindeutigen Identifizierung muss der Hund gechippt sein.
Entwurmung
Hunde wie Katzen müssen frühestens 10 Tage vor Ankunft in Norwegen mit einem Bandwurmmittel behandelt worden sein. Die Entwurmung muss nach der Einreise innerhalb 7 Tagen wiederholt werden. Beide Behandlungen müssen mit Präparat und Dosis von einem Tierarzt im Heimtierausweis bestätigt werden.
Grenzkontrolle
Bei der Ankunft in Norwegen müssen Hunde, Katzen und Frettchen aus allen EU-Ländern (außer Schweden) zusammen mit den Einreisedokumenten beim Zoll an der Grenze angemeldet werden.
Rasseliste
In Norwegen ist das Halten, die Zucht und die Einfuhr von als gefährlich geltenden Hunderassen verboten. Dazu gehören folgende Rassen und deren Kreuzungen:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Dogo argentino
- Fila brasileiro
- PitbullTerrier
- Tosa Inu
- alle Hund-Wolf-Kreuzungen (unabhängig vom Wolf-Anteil)
Weitere Informationen unter http://www.mattilsynet.no.
Die Einreise mit Hund in die Schweiz ist seit 2007 entsprechend der EU-Bestimmungen geregelt. Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein sowie eine gültige Tollwutimpfung haben. Handelt es sich um die Erstimpfung, muss diese mindestens 21 Tage vor Einfuhr erfolgen. Der Heimtierausweis ist mitzuführen.
Hunde mit kupierten Ohren oder kupiertem Schwanz sind in der Schweiz verboten, ebenso deren Einreise. Für Kurzaufenthalte oder die Durchreise können Ausnahmen gemacht werden, darüber entscheidet jedoch der Zoll im Einzelfall.
Es bestehen kantonale und kommunale Regelungen zur Leinen- oder Maulkorbpflicht. Über diese müssen sich Urlauber in der entsprechenden Gemeinde informieren.
Für die Einreise aus anderen Ländern als Deutschland können weitere Regelungen greifen, hierfür gibt es nähere Informationen unter www.bvet.admin.ch.
Island gehört ebenfalls zu den gelisteten EU-Drittländern, jedoch ist die Einfuhr von Tieren sehr streng. Es werden nur einzelne Importgenehmigungen durch das Veterinäramt erteilt, nach Ankunft muss das Tier jedoch für mehrere Monate in Quarantäne gehalten werden. Für Urlaubsreisende mit Haustier gibt es demnach grundsätzlich keine Genehmigungen.
Generell solltest Du Dich immer zusätzlich direkt am Urlaubsort über dort geltende Regelungen für Hunde informieren. Die meisten Hotels oder auch Campingplätze haben ein paar Benimmregeln für Hund und Halter aufgestellt.
Sinnvoll für alle Urlaubsreisen mit Hund sind auch Hundeversicherungen mit Auslandsschutz. Besonders in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen kann der Hund doch mal etwas beschädigen, besonders wenn er in der fremden Umgebung auch mal alleine bleiben muss. Für solche Fälle sollte man über die Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert sei. Wenn es eine Hundekranken- oder OP-Versicherung gibt, solltest Du mit der Gesellschaft klären ob sie auch bei Krankheiten oder Unfällen im Ausland zahlt. So kannst sorglos die schöne Urlaubszeit mit Deinem Hund genießen.
Ein interessanter Artikel zum Thema Reisen mit uns wurde auch auf einem befreundeten Blog veröffentlicht. Auf hunde.plus findest du viele weitere nützliche Tipps, die es beim Reisen mit Hund zu beachten gibt.